Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt sind Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können
Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Für Informationen und Beratung steht ihnen Frau Doris Garvels zur Verfügung
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Doris Garvels
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